Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gemäß der allg. Geschäftsbedingungen des Inkassomandatar Wolfgang Freywald
und seiner Firma WFL Inkasso agentur werden Aufträge zur Durchführung eines oder mehrerer Inkassoaufträgen als Rahmenvertrag - wie folgt angenommen:
Das Inkassobüro haftet gegenüber dem Gläubiger nur bei grober Fahrlässigkeit oder nach den vorgegebenen gesetzl. Bestimmungen.
Für jeden einzelnen, vor Beginn der Zwangsvollstreckung abgeschlossenen Inkassofall wird eine Erfolgsprovision in Höhe von 20 % für die Hauptforderung + Zinsen sowie etwaig entstandene Kosten vereinbart und einbehalten. Mit Beginn der Zwangsvollstreckung erhöht sich die Erfolgsprovision auf 50 %.
WFL Inkasso garantiert: Darüber hinaus entstehen für den Gläubiger keinerlei Kosten bzgl. der vorgerichtlichen und gerichtlichen (dubiosen) Inkassofälle! Das gilt nicht für ein Klageverfahren nach Widerspruch des Schuldners gegen einen Mahnbescheid.